Rechtsprechung
LSG Hamburg, 14.02.2006 - L 4 B 406/05 SO ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme des ungedeckten Teils ambulanter Rund-um-die-Uhr-Betreuungskosten im Fall der Unterbringung in einer Privatwohnung statt einer stationären Einrichtung; Auslegung des Merkmals "vorrangig" i. S. des § 13 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 4 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Sozialhilfe, Zumutbarkeit der stationären Unterbringung bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 15.12.2005 - S 50 SO 583/05
- LSG Hamburg, 14.02.2006 - L 4 B 406/05 SO ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.02.2006 - L 4 B 406/05
Weil ein Verweis auf ein Hauptsacheverfahren nicht zumutbar ist, darf sich das Gericht in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (19.3.04 - 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100) nicht auf eine summarische Prüfung beschränken.Im Hinblick auf die besondere Situation des Antragsstellers und in Anbracht dessen, dass hier eine grundrechtsrelevante Frage letztlich unter (weitgehender) Vorwegnahme der Hauptsache zu entscheiden ist, hat der Senat sich entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 19.3.04 - 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100) nicht auf die rein summarische Prüfung beschränkt, sondern die Sach- und Rechtslage eingehend geprüft.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Kosten für die häusliche Pflege; Übernahme nach § 13 SGB XII durch …
Das LSG Hamburg stufe eine Verweisung auf eine stationäre Unterbringung im Falle der Beantragung einer ambulanten Versorgung "rundum-die-Uhr" nicht als unzumutbar ein, wenn rechtzeitige Nothilfe sichergestellt sei und das Grundbedürfnis des Betroffenen nach Kontakt und Kommunikation nicht unzumutbar eingeschränkt werde (Beschluss vom 14. Februar 2006 L 4 B 406/05 SO ER ). - SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05
Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären …
36 Das Landessozialgericht Hamburg stuft eine Verweisung auf eine stationäre Unterbringung im Falle der Beantragung einer ambulanten Versorgung "rund um die Uhr" nicht als unzumutbar ein, wenn rechtzeitige Notfallhilfe sichergestellt sei und das Grundbedürfnis des Betroffenen nach Kontakt und Kommunikation nicht unzumutbar eingeschränkt wird (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006, - L 4 B 406/05 SO ER -).